Das Kreisgericht Brandenburg war ein preußisches Kreisgericht in der damaligen preußischen Provinz Brandenburg mit Sitz in Brandenburg an der Havel.

Geschichte

Im Sprengel des Kreisgerichtes Brandenburg bestanden bis 1849 das

  • Königliche Land- und Stadtgericht Brandenburg
  • Königliche Land- und Stadtgericht Fehrbellin
  • Königliche Stadtgericht Rathenow
  • und das Königliche Land- und Stadtgericht Belzig.

Daneben bestanden viele Patrimonialgerichte.

Im Jahre 1849 wurden in Preußen einheitlich Kreisgerichte geschaffen. Hierbei wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft und die Patrimonialgerichte aufgehoben. Auch die eingangs genannten Gerichte wurden aufgehoben und es entstand das Königliche Kreisgericht Brandenburg. Es umfasste den Landkreis Westhavelland, den größten Teil des Landkreises Zauch-Belzig und einen kleinen Teil des ersten und zweiten Jerichower Kreises. Zuständiges Appellationsgericht blieb das Kammergericht.

Eine Gerichtsdeputation mit vier Richtern wurde in Rathenow und Gerichtskommissionen, also Zweigstellen des Gerichtes, wurden in Belzig und Friesack eingerichtet.

Am Gericht waren 1870 ein Direktor und 16 Kreisrichter eingesetzt. Die Zahl der Gerichtseingesessenen betrug 118.828. Gerichtstage wurden in Groß Behnitz, Brück, Friesack, Lehnin und Rhinow abgehalten.

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde das Gerichtswesen in Deutschland 1879 vereinheitlicht. Damit wurden das Kreisgericht Brandenburg aufgehoben und das königlich preußische Amtsgericht Brandenburg mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von elf Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Potsdam als Nachfolger gebildet. Auch die meisten Gerichtskommissionen wurden 1879 in Amtsgerichte umgewandelt (Amtsgericht Belzig und Amtsgericht Rathenow).

Gerichtssprengel

Dem Kreisgericht Brandenburg waren folgende Gemeinden zugeordnet:

Gerichtsdeputation Rathenow

Der Gerichtsdeputation Rathenow waren folgende Gemeinden zugeordnet:

Gerichtskommission Belzig

Der Gerichtskommission Belzig waren folgende Gemeinden zugeordnet:

Gerichtskommission Friesack

Der Gerichtskommission Friesack waren folgende Gemeinden zugeordnet:

Quellen

  • Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte von 2. Januar 1849 (PrGS S. 1–13; insbes. §§ 18, 19–23; erlassen in Ausführung von Art. 88 der Verfassung von 1848)
  • Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam, 1849, S. 32 f., Digitalisat

Einzelnachweise


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